Wird ein Treppenlift von der Krankenkasse bezahlt? Nicht immer kann die Finanzierung für einen Treppenlift alleine gestemmt werden. Der Gesetzgeber möchte Sie dabei unterstützen. Wer sich informiert, hat gute Chancen auf eine erfolgreiche Förderung für den Treppenlift. Ein Schreiben an die Krankenkasse ist der erste Schritt. Ist dieses verschickt, erhalten Sie von Ihrer Pflegeversicherung ein Formular, welches ausgefüllt werden muss. Danach wird darüber entschieden, ob Sie einen Treppenlift-Zuschuss von Ihrer Krankenkasse erhalten. Dies ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Wie Sie Ihre Chancen erhöhen und was beim Ausfüllen der Formulare zu beachten ist erklären wir Ihnen gern.
Das muss erfüllt sein:
Wenn Sie Ihren Treppenlift-Plan bei der Krankenkasse vorstellen, müssen Sie einige Regeln beachten, damit ihr Anschreiben am Ende das gewünschte Resultat hervorbringt.
Durch diese Transparenz erhält Ihre Krankenkasse Klarheit.
Informieren Sie sich also unbedingt im Vorfeld über Förderungen für Treppenlifte in Ihrem Bundesland. Es lohnt sich! Wir helfen Ihnen, wo wir können und beraten Sie gern zur Antragstellung auf Förderung für Ihren Treppenlift.
Wie hoch die Förderung für Ihren Treppenlift von Ihrer Krankenkasse letztendlich ist, hängt letztendlich von der Anzahl der pflegebedüftigen Personen in einem Haushalt ab.
Die Finanzierung Ihres Treppenliftes ist also auch ohne Eigenbeteiligung möglich. Aus Unwissenheit schöpfen jedoch nicht alle die mögliche Förderung für einen Treppenlift aus. Deshalb bieten wir Ihnen zuverlässige Beratung bei der Thematik "Treppenlift und Krankenkasse" an, helfen Ihnen bei der Antragstellung und klären alle nötigen Schritte
Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz "KfW", hält eine Finanzierung für Treppenlifte bereit. Mit dem "Investitionszuschuss für altersgerechtes Umbauen (455)" kann eine Förderung für einen
Treppenlift von bis zu 10% und höchstens 5000€ für ein Haus gewährt werden. Der Vorteil: Diese Finanzierungs-Hilfe für Treppenlifte erfolgt unabhängig von einer Pflegestufe. Aber Achtung: auch
dieser Zuschuss muss vor dem Umbau beantragt werden. Zuschüsse von der KfW können mit denen der Förderinstitute, sowie der Länder kombiniert werden.
Weitere Möglichkeiten für Zuschüsse wären zum Beispiel die Berufsgenossenschaft, wenn der Grund Ihres Umbauplans ein Arbeitsunfall ist. Die Rentenversicherung trägt zur Finanzierung eines
Treppenliftes bei, wenn Sie schnell wieder eingegliedert werden sollen. Im Nachhinein können Steuerrückzahlungen Ihnen die Finanzierung erleichtern. Wie das geht? Das erklären wir Ihnen gern und
helfen Ihnen, den ersten Schritt in eine barrierefreie Zukunkt zu gehen. Melden Sie sich bei uns.